Schutz

Schutz von Reptilien


Sympathieträger Schlange © Ina Blanke

Alle heimischen Reptilien zählen zu den besonders geschützten Tierarten. Einige von ihnen sind zusätzlich streng geschützt. Zu diesen streng geschützten Arten zählen Schlingnatter, Äskulapnatter, Würfelnatter, Aspisviper, Zauneidechse, Mauereidechse, beide Smaragdeidechsen-Arten sowie die Europäische Sumpfschildkröte.


Sicherung der Lebensräume

Da Reptilien vor allem durch Verluste und Entwertungen ihrer Lebensräume bedroht werden, stellt deren Sicherung den Schlüssel zum Reptilienschutz dar.
 Die Lebensräume bestehender Populationen sollten daher gesichert werden, wünschenswert sind auch Maßnahmen zur Vergrößerung bestehender Lebensräume und die Entwicklung von Habitat-Verbundsystemen.



Sand und blütenreiche Vegetation auf ehemaliger Ackerfläche

Praktischer Reptilienschutz. Durch Änderung der ursprünglichen Planungen konnte ein bedeutender Restlebensraum der Zauneidechse erhalten und später stark vergrößert werden. Dafür wurde ein angrenzender Acker in einen Reptilienlebensraum umgewandelt. Die abgeschobenen Bereiche mit viel offenem Sand werden derzeit von Pionierarten besiedelt, die Zauneidechsen dringen in die schon etwas reiferen Ruderalfluren vor.
Foto: Ina Blanke

Sowohl innerhalb als auch außerhalb von Schutzgebieten kommen Reptilien häufig an Standorten vor, die auf den ersten Blick nicht gerade hochwertig erscheinen, sondern vielmehr einen unordentlichen oder ungepflegten Eindruck erwecken (z. B. durch teilweise abgestorbene Vegetation, Altgrasfilze oder herumliegendes Holz). So können Reptilien beispielsweise (!) immer wieder in bzw. auf folgenden Standorten beobachtet werden:
  • Strukturreiche Wald-Offenland-Übergänge
  • Offenland-Wald-Biotopkomplexe
  • Waldlichtungen
  • Verkusselte Moorrandbereichen
  • Randbereiche von Verkehrswegen (Straßen, Bahnanlagen, Kanäle etc.)
  • Strukturreiche Hanglagen aller Art
  • Abbaugruben
  • Vergraste und/oder vermooste Heideflächen
  • ...
  • ...
  • ...

Schild
Reptilien leben nicht nur dort, wo sie „erwünscht“ sind. Foto:Ina Blanke

Zur Sicherung dieser Lebensräume sollten daher folgende „Standard-Lebensraum-Vernichtungen“ unterbleiben:
 
  • Begradigung von strukturreichen Wald-Offenland-Übergängen durch Aufforstungen zum Lückenschluss
  • Aufforstungen auf Waldlichtungen, vor Waldrändern und auf „Ödland“-Restflächen.
  • Rekultivierungen von Abgrabungen, die zu einem Verlust von Sonderstandorten führen (z. B. durch Planieren, Auftrag von Mutterboden, Aufforstung)
  • Maßnahmen, die zur Strukturverarmung der Landschaft führen
  • Anlage von Wegen und Straßen auf der Grenze zwischen verschiedenen Biotopen (z. B. direkt an Waldrändern)
  • Ausbau bisher unbefestigter Wirtschaftswege

Oftmals stehen die Belange des Reptilienschutzes anderen berechtigten Wünschen gegenüber (z. B. Landschaftspflege unter anderen Zielsetzungen, Infrastruktur-Maßnahmen), hier sollten Kriechtiere weitaus stärker als bisher in Abwägungen einbezogen werden.
Da sich Reptilienhabitate nicht anhand des Vorhandenseins oder Fehlens bestimmter Biotoptypen oder gefährdeter Pflanzenarten erkennen oder bewerten lassen, sind die Gewinnung und Weitergabe von Informationen zu ihrem Vorkommen ein überaus wichtiger Beitrag zum Reptilienschutz.
Erfassen und Melden:

Die Grundlage für Schutzmaßnahmen und Schutzkonzepte sind möglichst detaillierte Informationen zum Vorkommen von Reptilien. Aufgrund ihrer heimlichen Lebensweise und perfekten Tarnung werden selbst große Bestände von Echsen und Schlangen leider viel zu oft übersehen.
 Daher stellt die Erfassung von Kriechtieren einen wesentlichen Beitrag für deren Schutz dar - sofern die Beobachtungen Entscheidungsträgern zugänglich gemacht werden. Leider gibt es in Deutschland kein bundesweites Erfassungssystem, in dem die eingegebenen Daten auf Plausibilität geprüft werden. In manchen Bundesländern gibt es gar keine, in anderen dagegen konkurrierende Erfassungsprogramme. Ein weiteres Problem stellt das zunehmende Schwinden von Fachwissen dar, welches alle Artengruppen betrifft (demographischer Wandel, andere Schwerpunkte in der universitären Ausbildung).



Kind mit Kreuzotter  © Daniel Bohle





Man kann nur schützen, was man kennt:
Kind mit Kreuzotter.
Foto: Daniel Bohle

Reptilienschutz im Wald:

Kriechtiere sind nicht nur in großflächigen Kiefernforsten oder ausgedehnten Buchenwäldern, sondern vielen Waldgesellschaften zu finden. Reptilienschutz im Wald beinhaltet insbesondere die Erhaltung und Schaffung möglichst großer und gut besonnter Teilflächen.
 Aufgrund waldgesetzlicher Regelungen können große Lichtungen bzw. Kahlschläge nicht mehr im Rahmen forstlicher Maßnahmen geschaffen werden. Aus anderen Gründen vorhandene oder entstehende Freiflächen wie Leitungstrassen gewinnen als sozusagen letzte Lichtungen eine große Bedeutung für den Reptilienschutz. Schneisen und  Lichtungen mit ihren Randbereiche sollten entsprechend erhalten, entwickelt und geschaffen werden.
Maßnahmen zum Reptilienschutz lassen sich gut in die Bewirtschaftung integrieren. Zur Schaffung möglichst großer besonnter Bereiche in Wäldern bieten sich Auflichtungen an ohnehin bestehenden Rändern und Freiflächen (Wege, Lagerplätze) sowie ineinander laufende Femel an. Vielfältig strukturierte äußere Waldränder bieten selbst dann, wenn sie im Norden der Wälder liegen, gute Lebensräume.

Neben möglichst breiten und gut strukturierten inneren und äußeren Waldrändern ist auch ein geschwungener Verlauf der Bestandsgrenzen wünschenswert. Auf diese Weise werden nicht nur die Randlinien verlängert, sondern gleichzeitig auch windgeschützte Buchten geschaffen. Liegendes Totholz und etwas aus der Vegetation herausragende Stümpfe schaffen Verstecke und Sonnenplätze. Reptilien profitieren von gut durchforsteten und daher lichteren Beständen.






Rückverlegter und daher nun sehr breiter Waldrand als Lebensraum von Eidechsen und Schlangen.
Foto: Ina Blanke

Rückverlegter Waldrand © Ina Blanke

Reptilienschutz im Garten:

In entsprechenden Naturräumen sind Echsen und gelegentlich auch Schlangen in Hausgärten anzutreffen. Hier kann man versuchen, es den Tieren schön „wohnlich“ zu machen.

Nistkästen für Reptilien gibt es aber nicht. Schade eigentlich, gegen diese hätte vermutlich niemand etwas einzuwenden. Anders sieht es da leider oft bei reptilienfreundlichen Strukturelementen wie Gestrüpphaufen, liegenden Baumstämmen und ausfaulenden Wurzeltellern aus. Diese sehen zwar nicht gerade ordentlich aus, bieten aber wichtige Sonnen- und Versteckplätze.

Generell ist eine möglichst große Vielfalt gewünscht: Rasen neben der Blumenwiese, altmodische Komposthaufen, Hecken und Sträucher.
Willkommen in trockenen Zeiten sind Trinkgelegenheiten in Form von Teichen, Pfützen oder eigens angebotenen Tränken.

Unterirdische Verstecke für Kriechtiere werden von Mäusen angelegt, aber vielleicht schafft hier auch gartenbauliche Experimentierfreude neue Quartiere (reich an Hohlräumen, mit guter Drainage und möglichst tief). Sand oder anderer gut grabbarer Rohboden wird von der Zauneidechse, verrottendes organisches Material von Äskulap- und Ringelnatter zur Eiablage genutzt. Sind im Garten entsprechende Eiablagemöglichkeiten und die genannten Tiere zu finden, sollten sich dort etwaige Gelege ungestört entwickeln können. Etwa von Mai bis August wäre es daher wünschenswert, Kompost- oder Misthaufen nicht umzuschichten und die Nutzer von Sandkisten möglichst anderweitig zu beschäftigen.

Entscheidend für Reptilien sind die Vielfalt der vorhandenen Strukturen, Sicherheit (vor Tierfallen wie Lichtschächten, bestimmten Geräten, Giften u. v. m.) und ein gutes Beuteangebot. Entsprechend verbietet sich die Anwendung von tiertötenden Mittel (Spritzmittel, Schneckenkorn, Schlagfallen) für den reptilienfreundlichen Gärtner. Auch auf Mähroboter sollte der tierfreundliche Gärtner verzichten (Rasenroboter - Gefahr für Igel und andere Gartentiere).
Auch in Gärten gilt: Wichtig ist Strukturvielfalt auf kleinem Raum.
Diese kann dabei ganz unterschiedlich aussehen. Hier als Beispiel die von Zauneidechsen besiedelten Gärten von I. Schröder, T. Baum-Nägel und R. Malkmus (jeweils auch © Fotos)
Ansonsten ist aber (fast) alles erlaubt; Eidechsen ergreifen keineswegs laut kreischend bzw. fauchend die Flucht, wenn eine nichtheimische Pflanze im Beet steht. In Norddeutschland sind Steine für Reptilien meist zu kalt, wer sich gerne quält – oder in wärmeren Gefilden wohnt oder gar etwas für Insekten tun will – kann auch Trockenmauern anlegen. Ansonsten lohnt es nicht, für Steine Geld auszugeben, Holz ist bei Kriechtieren viel beliebter. Ohnehin anfallende bzw. herumliegende Steine können allerdings als Steinhaufen oder größere „Einzelelemente“ ebenfalls zur strukturellen Vielfalt beitragen.

Das Aussetzen von irgendwo gefangenen Reptilien im eigenen Garten hat mit Naturschutz oder Tierliebe nichts zu tun. Sowohl das Fangen als auch das Aussetzen gebietsfremder Tiere sind im Übrigen strafbar.
Von der Habitatqualität des Gartens hängt es ebenso wie von der Bestandssituation in der Umgebung ab, ob ein Garten von Kriechtieren bewohnt wird. Daher sollte der Schutz der „übrigen“ Lebensräume nicht vergessen werden (s. o.).

Grünland, Böschung, Wald und Spürhund

Vieles macht Reptilienschutz aus: Die Sicherung von Biotopkomplexen, Kleinstrukturen, Habitatverbund und Kenntnisse über ihr Vorkommen und ihre Ansprüche.
Foto: Ina Blanke

Verwendete und weiterführende Literatur:

BLANKE, I. (2010): Die Zauneidechse zwischen Licht und Schatten. 2. aktual. und erg. Aufl. – Bielefeld.

BLANKE, I. (2019): Pflege und Entwicklung von Reptilienhabitaten – Empfehlungen für Niedersachsen. – Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 38 (1/19): 1-80. 

Download oder Heft bestellen (4 € zzgl. Versand), jeweils beim NLWKN.

EDGAR, P., J. FOSTER & J. BAKER (2010): Reptile Habitat Management Handbook. - Bournemouth (Amphibian and Reptile Conservation).

SCHNEEWEIß, N., I. BLANKE, E. KLUGE, U. HASTEDT & R. BAIER (2014): Zauneidechsen im Vorhabensgebiet – was ist bei Eingriffen und Vorhaben zu tun? Rechtslage, Erfahrungen und Schlussfolgerungen aus der aktuellen Vollzugspraxis in Brandenburg. – Naturschutz und Landschaftspflege in Brandenburg 23(1): 4–23.
https://lfu.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/lfu_bb_nl_2014_1_zauneidechse.pdf (PDF-Datei, 2,0 MB) oder  https://www.lacerta.de/AF/Bibliografie/BIB_8583.pdf

Weitere Literatur

Share by: